Energiesparverordnung

Energiesparverordnung, kurz EnEV, bezeichnet einen Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts, der zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, abgelöst wurde. Die Energiesparverordnung (EnEV) galt für Wohn- und Bürogebäude sowie gewisse Betriebsgebäude und umfasste bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf von Bauprojekten, die der jeweilige Bauherr umzusetzen hatte. Rechtliche Grundlage für die Energiesparverordnung war das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).

Ziele der EnEV

Die EnEV war ein wesentliches Element der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Ziel war es, mit der EnEV dazu beizutragen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Ein besonderer Fokus lag dabei auf einem nahezu klimaneutralem Gebäudestand, der bis zum Jahr 2050 erreicht werden sollte.

Energiesparender Wärmeschutz: Wärmedämmung der Fassade

Ein energiesparender Wärmeschutz ist auch nach der Ablösung der Energiesparverordnung durch das GEG weiterhin von zentraler Bedeutung für die Klimapolitik der Bundesrepublik. Eine mögliche und effektive Maßnahme zu energiesparendem Wärmeschutz ist die Wärmedämmung der Fassade, die im Rahmen einer Fassadensanierung ebenso bei einem Altbau wie beim Neubau eines Gebäudes vorgenommen werden kann, um vermeidbare Energieverluste auf ein Minimum zu reduzieren. Idealerweise werden für die Umsetzung eines energiesparenden Wärmeschutzes ökologische Dämmstoffe verwendet. Diese Naturdämmstoffe stellen ein umweltfreundliches Äquivalent zu herkömmlichen Dämmmaterialien dar, weil sie beispielsweise aus nachwachsenden Rohstoffen wie Kork, Holzfaser, Schilf, Jute, Stroh oder Schlafwolle bestehen, die sich mit einem relativ geringen Energieaufwand zu Dämmstoffplatten weiterverarbeiten lassen.

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