Heizungsgesetz

Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Dabei handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, bestehend aus Energiespargesetz, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das 2020 als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen wurde. Damit ist das Heizungsgesetz ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende sowie zentrales Element in der deutschen Energie- und Klimapolitik.

Heizungsgesetz – aktueller Stand

In Bezug auf das Heizungsgesetz beziehungsweise seinen aktuellen Stand billigte das Kabinett Scholz am 19. April 2023 den Entwurf zur Novelle des GEG. Nach einigen Änderungen daran beschloss der Deutsche Bundestag am 8. September 2023 schließlich die zweite Novelle des Heizungsgesetzes. Laut aktuellem Stand sieht dies vor, dass, sobald die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, spätestens jedoch ab Juli 2028, jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Heizungsgesetz: Förderung von Heizung oder Sanierung

Das Heizungsgesetz wird durch staatliche Förderung unterstützt. Dafür ist zum 1. Januar 2024 die neue Heizungsförderung des Bundes, parallel zum GEG, in Kraft getreten. Die Installation von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wird dadurch umfassend gefördert. Auch Sanierungsmaßnahmen, um Heizkosten aufgrund von Wärmeverlust von Vornherein zu minimieren und die Energieeffizienz zu steigern, profitieren seit der Einführung des Heizungsgesetzes weiterhin von Förderungen. Hier setzen beispielsweise Fassadensanierungen zur verbesserten Wärmedämmung der Fassade eines Gebäudes an.

Diese Förderung für Effizienzmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Grundförderung und zusätzliche Boni können kombiniert werden, wodurch ein Fördersatz von bis zu 70 Prozent möglich ist. Viele Haus- und Wohnungseigentümerinnen erwägen daher, neben dem Heizungstausch auch umfassende energetische Sanierungen durchzuführen. Diese Maßnahmen können zum einen den Wärmebedarf senken und ermöglichen zum anderen effizientere Heizlösungen, wodurch die Kosten für eine neue, geringer dimensionierte Heizung reduziert werden. Einzelne förderfähige Sanierungsschritte, wie der Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Dach oder Außenwänden, können dabei schon signifikante Einsparungen bringen. Die Effizienzmaßnahmen werden daher auch künftig mit bis zu 20 Prozent Investitionszuschuss gefördert. Die förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen können bis zu 60.000 Euro für die erste Wohneinheit betragen.

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