Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit des öffentlichen Diskurses um eine Neuregelung im Jahr 2024 umgangssprachlich als das Heizungsgesetz bekannt ist. Hinter dem Gebäudeenergiegesetz verbirgt sich eine zentrale rechtliche Grundlage im deutschen Baurecht, die darauf abzielt, energetische Standards für Gebäude zu definieren und somit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das GEG integriert verschiedene Vorschriften, darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es dient als ganzheitlicher Rahmen, um Energieeffizienzstandards für Gebäude festzulegen und somit den Energieverbrauch im Bausektor zu reduzieren.

Das Gebäudeenergiegesetz 2024

Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz für 2024 hat das Kabinett Scholz am 19. April 2023 mit einem Gesetzesentwurf für die zweite Novelle des GEG verabschiedet. Demnach ist im Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 vorgesehen, dass jede neu installierte Heizung idealerweise zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben ist. Diese wegweisende Änderung zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu forcieren und trägt somit maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele bei. Am 8. September 2023 hat der Deutsche Bundestag dieser Gesetzesnovelle zu den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz für das Jahr 2024 zugestimmt, was einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlichen Energieversorgung im Gebäudesektor darstellt.

GEG löst Energiesparverordnung ab

Das GEG ist die bis dahin geltende Energiesparverordnung (EnEV) zum 1. November 2020 abgelöst. Die Energieeinsparverordnung erstreckte sich auf Wohn- und Bürogebäude sowie bestimmte Betriebsgebäude. Sie legte bautechnische Standards fest, die der effizienten Erfüllung des Betriebsenergiebedarfs von Bauprojekten dienten und vom jeweiligen Bauherrn umgesetzt werden mussten. Auch nach der Ersetzung der Energiesparverordnung durch das GEG bleibt ein energieeffizienter Wärmeschutz von herausragender Bedeutung für die Klimapolitik der Bundesregierung. Eine wirksame Maßnahme diesen zu erreichen, besteht beispielsweise in der Wärmedämmung der Fassade. Diese kann im Rahmen einer Fassadensanierung sowohl bei Bestandsgebäuden als auch beim Neubau durchgeführt werden, um unnötige Energieverluste auf ein Minimum zu reduzieren.

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