GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, regelt in Deutschland den Energieverbrauch in Deutschland. Am 1. November 2020 in Kraft getreten, vereint es mehrere frühere Regelwerke (Energieeinsparverordnung, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und hat zum Ziel, den Energiebedarf im Gebäudebereich zu senken und den Klimaschutz voranzubringen.

GEG: Gesetz als zentrales Element der deutschen Energie- und Klimapolitik

Im Kern hat es sich das GEG zur Aufgabe gemacht, den Energiebedarf von Gebäuden – sowohl Bestand als auch Neubau – zu senken, um damit den Klimaschutz voranzubringen. Im Detail verfolgt das Gebäudeenergiegesetz jedoch mehrere strategische Ziele:

  • Senkung der CO2-Emissionen
  • Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren wirtschaftlich gestalten
  • Erfüllung europäischer Vorgaben

Von hoher Relevanz ist der Beitrag des GEG zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045, das im Klimaschutzgesetz verankert ist, denn der Gebäudesektor ist mit rund 30 % des Energieverbrauchs ein entscheidender Faktor.

Wichtige Inhalte des GEG

Wichtige Inhalte des GEG sind vor allem die Verbesserung der Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden. Dafür legt das GEG energetische Anforderungen für den Neubau und die Sanierung von Bestandsgebäuden fest. Es definiert damit sogenannte Niedrigenergiegebäude, wie sie EU-rechtlich vorgeschrieben sind. Gleichzeitig enthält das GEG eine sogenannte Sanierungspflicht, die sich an Bestandsgebäude und konkrete Bauteile sowie technische Anlagen richtet.

Weiterhin geregelt ist die Einbindung erneuerbarer Energien. Beim Neubau von Gebäuden muss ein Teil des Wärme- und Kältebedarfs durch diese gedeckt werden. Auch gibt das Gebäudeenergiegesetz klare Regelungen zum maximal zulässigen Primärenergiebedarf und zu baulichen Mindestanforderungen, etwa an Wärmedämmung, vor.

Ebenso Teil des GEGs ist das Vorlegen eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Hier stehen die Eigentümer in der Pflicht, damit Käufer oder Mieter über die energetische Qualität des Gebäudes und Modernisierungsempfehlungen informiert werden.

Neuerungen durch die GEG-Novelle 2023(2024)

Im Jahr 2023 wurde das GEG umfassend novelliert, insbesondere im Bereich der Heiztechnik. Die wichtigsten Punkte aus dieser Novelle sind:

  • Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Für Bestandsgebäude gelten Übergangsregelungen und Ausnahmen – je nach kommunaler Wärmeplanung.
  • Es gibt umfangreiche Förderprogramme, etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Die Nutzung von Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridheizungen oder grünen Gasen wird besonders gefördert.

Das GEG steht aufgrund der hohen Kostenbelastung für Eigentümer und Vermieter, der komplexen Anforderungen und anderen Punkten in der Kritik. Dennoch gilt das Gebäudeenergiegesetz als wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, insbesondere die Dekarbonisierung des Gebäudesektors.

Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Deutscher Marktführer mit über 2.500.000 m2 sanierter Fassadenfläche.

Profitieren Sie von unserer 30-jährigen Erfahrung als Fachunternehmen mit über 10.000 Projekten bundesweit, davon über 8.500 Bauvorhaben in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Referenzen

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies und unverbindliches Informationsgespräch durch einen Fachberater der FIRA® Fassaden Spezialtechnik GmbH.

Infotelefon: +49 351 25 70 921

* Die FIRA® FASSADEN SPEZIALTECHNIK GMBH hat sich auf die Energetische Sanierung von Wohngebäuden spezialisiert. Die FIRA® ist Systemspezialist und Fachunternehmen für hochwertige Fassadensanierungen, Flächengestaltungen und individuellen Bauleistungen. Marktführer in der hochwertigen Beschichtung von Fassaden und Deutschlands größter Verarbeiter von Lotusan mit der LOTUS_EFFECT®-TECHNOLOGIE.

Jetzt kostenloses Angebot anfordern!