GEG: Anforderungen an Sanierung

Im GEG sind Anforderungen an die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden festgehalten. Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, löste zum 01 November 2020 die zuvor gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und führte diese mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es handelt sich dabei um die deutsche Umsetzung der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Wie Sie die GEG-Anforderungen zum Beispiel bei einer Fassadensanierung bestmöglich umsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

GEG: Wärmeschutz am wichtigsten

Doppelhaushälften mit Solaranlage auf der linken Dachhälfte

Das GEG gibt für den Wärmeschutz einer zu sanierenden beziehungsweise sanierungsbedürftigen Fassade den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) als Richtwert an. Dieser gilt für einzelne Sanierungsmaßnahmen. Werden umfassendere Arbeiten durchgeführt, greift ein anderes Regelwerk, in einem solchen Fall wird eine energetische Gesamtbilanzierung veranlasst, die das ganze Gebäude begutachtet.

Für die Außenwand, also zum Beispiel für eine Fassadensanierung als Einzelmaßnahme, wird ein U-Wert von 0,24 W/m2•K gefordert, wenn mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche erneuert werden. Je schlechter die Wärmeleitfähigkeit des Materials (je besser also die Dämmung), desto niedriger ist der U-Wert. Je nach verwendetem Material sollten für eine durchschnittliche Hauswand bei den meisten üblichen Dämmplatten etwa 12 bis 16 Zentimeter dicke Schichten verwendet werden. Lediglich für Kork müssen etwa 22 Zentimeter dicke Platten genutzt werden, einige spezielle Materialen, wie Phenolharz-Hartschaum und Polyurethan, liegen zudem bei knapp unter 10 Zentimetern benötigter Dicke. Für die genaue Berechnung und Auswahl des richtigen Materials für Ihre Fassade sollten Sie am besten ein Spezialunternehmen auswählen, das mit den verschiedenen Dämmstoffen und einer Vielzahl unterschiedlicher Fälle vertraut ist. Zudem benötigen Sie nach Abschluss der Arbeiten von dem beauftragten Unternehmen eine Unternehmererklärung, die festhält, dass die durchgeführten Arbeiten den Vorgaben aus dem GEG entsprechen.

GEG-Anforderungen für Fenster und Förderprogramme

Frau unterschreibt einen Antrag, zum Beispiel für eine Förderung

Das GEG stellt auch Anforderungen an andere Teile eines Gebäudes außer der Hauswand. So gibt es verschiedene Richtwerte für energieeffiziente Fenster, Dachflächenfenster und andere Verglasungen, bei denen die U-Werte im Vergleich zur Fassade allerdings deutlich höher liegen. Der erforderliche Wert lässt sich dabei mit einer Wärmeschutz-Verglasung in der Regel bereits bei zweischichtigem Glas erreichen, bessere Werte lassen sich aber natürlich mit drei oder vier Schichten erzielen.

Für die Sanierung von Bestandsimmobilien gibt es diverse Fördermodelle, die sogenannten Effizienzhaus-Stufen von 100 bis 40, die jeweils von der KfW bezuschusst und unterstützt werden. Je niedriger die Kennzahl, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses im Vergleich zum in den GEG-Anforderungen festgehaltenen Referenzgebäude. Eine Fassadensanierung ist für ein solches Modell allerdings nur einer von zahlreichen möglichen Arbeitsschritten. Interessieren Sie sich für eine energieeffiziente Sanierung, sind unter anderem eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie die genaue Ausarbeitung der geplanten Maßnahmen notwendig, um die entsprechenden Fördermittel zu erlangen. Für diese sogenannte energetische Fachplanung können Sie Angebote von verschiedenen Anbietern einholen und sich entsprechend beraten lassen – wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor der Auftragserteilung und natürlich vor Beginn der Arbeiten eingeht. Wir von FIRA® Fassaden bieten Ihnen eine umfassende Beratung für den Bereich der Fassadensanierung an.

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