Denkmalgeschütztes Haus sanieren – unsere Hinweise
Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus sanieren, sind Vorsicht und eine enge Absprache mit den Behörden gefragt. Gleichzeitig bietet die Sanierung für ein denkmalgeschütztes Haus zahlreiche Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Somit lohnt es sich auf lange Sicht, Wohnkomfort und Immobilienwert durch die Modernisierung zu steigern. Sie reduzieren die Heizkosten, agieren energiesparender und behalten gleichzeitig den Charme des alten Gebäudes bei. Außerdem profitieren viele denkmalgeschützte Gebäude von einer guten Lage, da sie als Villen oder kleine Gutshöfe angelegt wurden.
Denkmalgeschütztes Haus sanieren – worauf müssen Sie achten?
Noch bevor Sie ein Gebäude unter Denkmalschutz für die Sanierung erwerben, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Bausachverständigen oder Architekten. Diese sind in der Regel erfahren im Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien und erkennen etwaige Schadensbilder und Baumängel. So erhalten Sie einen zuverlässigen Überblick über die Kosten. Außerdem erkennen geschulte Sachverständige, welche energetischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten bestehen, sodass Sie Ihr denkmalgeschütztes Haus zukunftsorientiert sanieren können.
Beim Denkmalschutz ist eine Sanierung mit Genehmigungen verbunden. Besitzen Sie also das entsprechende Gebäude, dann beantragen Sie zunächst einen Umbau. Erst wenn Sie die Genehmigung erhalten, dürfen Sie Ihr denkmalgeschütztes Haus sanieren. Für diesen Vorgang sind Bausachverständige ebenfalls von großem Nutzen, da sie den Prozess koordinieren können und viele Detailfragen beantworten. So gehen Sie sicher, dass später Ihre Anträge auf Fördermittel und Steuervorteile genehmigt werden können.
Denkmalgeschütztes Haus sanieren und Kosten sparen
An der Sanierung vom denkmalgeschützten Haus besteht für das Denkmalamt ebenfalls ein Interesse, schließlich ist es darum bemüht, das Stadtbild und den Charme zu erhalten. Da der Innenbereich von außen nicht sichtbar ist, können Sie in Bezug auf Bad, Küche und Haustechnik mit vergleichsweise schnellen Genehmigungen rechnen. Im Zuge dessen können Sie viele Vergünstigungen erhalten. So wird die Sanierung für ein denkmalgeschütztes Haus durch spezielle Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Alternativ können Sie die Sanierungskosten über zehn Jahre bei einem Satz von neun Prozent bei der Steuer angeben.
Die Fassade sowie Fenster und Türen sind als Teil der äußeren Erscheinung von großer Bedeutung für das Denkmal. Wenn Sie also Ihr denkmalgeschütztes Haus sanieren, können Sie hier auf Widerstand des Amts treffen. Allerdings tritt auch hier hin und wieder Bedarf auf, um die Fassade zu streichen, die Fassade zu reparieren oder die Fassade zu dämmen. Im Vordergrund des Denkmalschutzes steht dabei, die Fassadengestaltung nicht grundlegend zu verändern.
Denkmalschutz und Sanierung
Um Ihr denkmalgeschütztes Haus zu sanieren, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Sachverständigen und Architekten auf. Diese leiten Sie durch den Prozess der Beschaffung, der Anträge und geben Ihnen wertvolle Tipps zur energetischen Sanierung. Für die Umbauarbeiten engagieren Sie einen Fachbetrieb. Für den Fassadenschutz und viele weitere Arbeiten an der Verkleidung stehen wir von FIRA® Fassaden Ihnen gerne zur Verfügung.
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