Neubau
Neubau ist der Begriff für ein frisch errichtetes oder neu aufgebautes Gebäude und steht damit im Kontakt zur Bezeichnung des Altbaus. Die Zeitdauer, während der ein solches Gebäude als Neubau betrachtet wird, variiert und kann unterschiedliche Kriterien umfassen. Dies reicht von der Zeit bis zur ersten umfassenden Renovierung, über das Erscheinen sichtbarer Gebrauchsspuren bis hin zur Veränderung des architektonischen Stils oder der Bautechnologie, sodass der ursprüngliche Neubau beziehungsweise das Haus nicht mehr in seiner aktuellen Form neu gebaut würde.
Förderung beim klimafreundlichen Neubau
Es besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung beim klimafreundlichen Neubau seitens der Bundesregierung. Diese soll dabei helfen, die deutschen Klimaziele zu erreichen, indem es den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich verringert und die Energieeffizienz neuer Häuser erhöht. Der klimafreundliche Neubau berücksichtigt Umweltaspekte während des gesamten Bauprozesses. Dazu gehören die Auswahl nachhaltiger Baumaterialien, wie ökologische Dämmstoffe, die Optimierung der Gebäudeisolierung mittels Wärmedämmung der Fassade, die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- oder Geothermie und die Implementierung energieeffizienter Heizungs- und Kühlsysteme. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu minimieren, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Konkret gibt es auf dieser Grundlage die Option zur Förderung beim klimafreundlichen Neubau, wenn das Haus den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Eine noch höhere Förderung ist beim klimafreundlichen Neubau möglich, wenn das fertige Haus mit den Qualitätssiegeln „Nachhaltiges Bauen Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ ausgezeichnet wird. Die Förderung erstreckt sich hierbei auf verschiedene Kostenbereiche, darunter die Baukosten selbst, die erforderlichen technischen Anlagen, Fachplanung und Baubegleitung sowie Dienstleistungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Dazu gehört zum Beispiel die Beratung durch Energieeffizienz-Experten.
Grundsätzlich ist eine breite Palette von Antragstellern förderberechtigt, darunter Bauherren, Ersterwerbende, natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Die Fördermittel werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. In der Regel geschieht dies durch günstige Kredite im Vergleich zum üblichen Finanzmarkt.
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