Altbau

Als Altbau wird gemeinhin ein Gebäude bezeichnet, das in der Regel vor dem Zweiten Weltkrieg erbaut wurde und oft durch seine architektonischen Merkmale, wie hohe Decken, Stuckverzierungen und großzügige Grundrisse, gekennzeichnet ist. Damit haben Altbauten oftmals einen historischen Charme und eine besondere Atmosphäre, die viele Menschen anspricht. Aufgrund ihrer Geschichte und ihres kulturellen Erbes werden Altbauten oft geschätzt und stehen meistens unter Denkmalschutz.

Altbau sanieren

Einen Altbau sanieren zu lassen, ist ein wichtiger Schritt, um dessen Erhalt zu sichern und gleichzeitig modernen Wohnansprüchen gerecht zu werden. Dieser Prozess umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter die Modernisierung der Haustechnik, die energetische Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Wärmedämmung der Fassaden und Dächer.

Gleichzeitig erfordert es ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, einen Altbau zu sanieren, weil diese Gebäude häufig besondere Herausforderungen mit sich bringen, wie zum Beispiel den Umgang mit historischen Baustoffen oder den Erhalt von denkmalgeschützten Elementen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert auf professionelle Unterstützung zu setzen, wenn Sie einen Altbau sanieren möchten.

Altbau-Sanierung: Förderung durch den Bund

Eine Altbau-Sanierung kann mit Förderung durch den Bund finanziert werden: durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Immerhin gilt der historische Gebäudebestand Deutschlands als von großer Bedeutung für die Gesellschaft, da er ein lebendiges Zeugnis vergangener Epochen darstellt. Doch leider leiden viele dieser Altbauten unter einem schlechten Zustand, insbesondere in Bezug auf ihre Energieeffizienz. Um diesem Problem entgegenzuwirken und Altbau-Sanierung durch eine Förderung zu bezuschussen, wurde die BEG ins Leben gerufen.

Auch im Jahr 2024 können Eigentümer von Altbauten die Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen, um finanzielle Unterstützung für ihre Sanierungsprojekte zu erhalten. Die letzte bedeutende Überarbeitung dieser Fördermaßnahme fand im Dezember 2023 statt und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Hauptziele der BEG bleiben nach wie vor die Modernisierung des bestehenden Gebäudebestands und die schrittweise Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe. Mit diesem Ziel deckt die Förderung eine Vielzahl von Maßnahmen ab, darunter auch Einzelmaßnahmen im Bestand, wie beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe zur Heizungssanierung in Altbauten oder die Fassadensanierung. Durch die BEG erhalten Eigentümer finanzielle Anreize, um energieeffiziente Technologien zu implementieren und damit langfristig die Energiebilanz ihrer Gebäude zu verbessern.

Die BEG ist somit ein wichtiges Instrument, um den Erhalt des historischen Gebäudebestands zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eigentümer von Altbauten sollten die Möglichkeit der Förderung nutzen, um ihre Gebäude nachhaltig und zukunftsfähig zu modernisieren.

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