Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, umfasst bestehende Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energien im Bereich von Gebäuden. Sie gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz und steht im Kontext des Klimaschutzprogrammes 2023, in dessen Rahmen die Bundesregierung die Förderung energieeffizienter Gebäude kontinuierlich weiterentwickelt. Die BEG-Förderung bietet finanzielle Unterstützung für eine breite Palette von Maßnahmen, darunter den Austausch von Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und die Einführung effizienter Anlagentechnik. Dabei gliedert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude in drei Teilprogramme: die BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen, bei Wohngebäuden sowie bei Nichtwohngebäuden.
BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen
Die BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen gilt grundsätzlich ebenso für Hauseigentümer wie für Mieter. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel Anlagentechnik, wie Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien beziehungsweise die Optimierung bestehender Heizungen, und Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Wärmedämmung der Fassade – idealerweise mit ökologischen Dämmstoffen. Hierbei ist eine BEG-Förderung für Einzelmaßnehmen sowie für Kombinationen von Einzelmaßnahmen möglich. Pro Wohneinheit sind im Kalenderjahr Kosten von bis zu 60.000 Euro durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen. Der entsprechende Zuschuss kann jeweils beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
BEG-Förderung bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude zum Energieeffizienzhaus ausgebaut, also energetisch saniert werden. Unter die Wohngebäude fallen beispielsweise Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohnheime, während sich hinter den Nichtwohngebäuden unter anderem Krankenhäuser, Gewerbegebäude und kommunale Gebäude verbergen können. Voraussetzungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist in beiden Fällen die Bauplanung und -begleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Experten.
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