Gerüst für die Fassade

Das Gerüst für die Fassade ist bei einer Fassadensanierung eines der Themen, mit denen Sie sich auf jeden Fall mit genug Vorlaufzeit befassen sollten, denn ein Gerüst an der Hausfassade muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Gerade, wenn es um die Installation einer neuen Wärmedämmung geht, gelten hinsichtlich der Sicherheit und Qualität des Endprodukts einige festgelegte und ungeschriebene Regeln.

Gerüst für die Fassade selbst stellen oder mitbringen lassen?

Sollten Sie das Gerüst für die Fassade selbst bereitstellen oder eher eine Firma beauftragen, bei der Auf- und Abbau des Gerüsts mitinbegriffen sind? Hier haben Sie im Prinzip freie Hand – entscheiden Sie sich also für die Variante, die im Gesamtvergleich am sichersten, günstigsten und/oder komfortabelsten ist. Wenn Sie das Gerüst für die Fassade selbst stellen möchten – zum Beispiel, wenn Sie die anstehenden Arbeiten selbst durchführen möchten – sollten Sie sich zuvor zu den geltenden Regeln für Ihr Bauvorhaben genau informieren oder sich vom Unternehmen, bei dem Sie das Gerüst leihen, beraten lassen. Bei einer Fassadensanierung mit WDVS wird üblicherweise ein Systemgerüst verwendet, das eine bauaufsichtliche Zulassung nach bestimmten Kriterien benötigt. Sind diese nicht erfüllt, braucht es einen besonderen Sicherheitsnachweis.

Beauftragen Sie eine Spezialfirma wie FIRA® Fassaden mit der Sanierung Ihrer Fassade, wird das Fassadengerüst, so nicht anders vereinbart, in den meisten Fällen gestellt. Dafür wird zwar eine zusätzliche Gebühr fällig, im Gegenzug erhalten Sie aber alle mit der Fassadensanierung verbundenen Leistungen aus einer Hand. Zudem müssen Sie sich als Bauherr mit einer Sache weniger befassen.

Gerüst an der Hausfassade: spezielle Regeln für WDVS-Sanierung

Für ein Gerüst an der Hausfassade, auf dem ein WDVS installiert werden soll, gelten aufgrund der auszuführenden Aufgabe besondere Regeln. So muss der Verkehrsweg mindestens 20 Zentimeter breit sein. Das kann zum Problem werden, wenn auf der Gerüstlage zusätzlich Material gelagert werden soll. Daher empfiehlt es sich hier, eher ein Gerüst mit breiterer Gerüstlage zu verwenden. Beim Aufbau ebenfalls zu beachten ist die Tatsache, dass der Abstand zwischen Gerüst und Fassade zur sicheren Arbeit maximal 30 Zentimeter betragen darf. Da dies gerade vor der Anbringung der Dämmplatten schwierig sein kann, sollte zwischen Gerüst und Hausfassade ein Sicherheitsgeländer oder eine Innenkonsole angebracht werden. So können die Arbeiter näher an die Fassade kommen und die Fassade dämmen, ohne sich dabei gefährlich weit vorzubeugen.

Um allen Belastungen standhalten zu können, muss das Gerüst außerdem mindestens Lastklasse 3 für eine Belastung von 2 kN/m3 erfüllen. Der größere Abstand zwischen Gerüst und Fassade erfordert bei einer Fassadensanierung mit WDVS zudem den Einsatz von DIN 4426-konformen, maximal vier Metern voneinander entfernten Dauerankern in der Fassade oder speziellen Sonderankern, welche die Belastung optimal verteilen.

Gerüst für die Fassade: auch Vorhangfassaden betroffen

Die Sonderregeln für eine WDVS-Fassadensanierung gelten aufgrund der ähnlichen Ausgangssituation auch für andere Arbeiten, bei denen Sie die Hausfassade verkleiden, wie bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden oder zweischaligem Mauerwerk. Freistehende Gerüste sind häufig keine Alternative, da diese vor der Fassade für die nötige Standsicherheit eine deutlich größere Fläche einnehmen würden, bieten sich aber in Fällen, in denen das Haus freisteht und von ebenem Grund umgeben ist, ebenfalls an.

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