Wenn Sie Ihre Fassade dämmen, sparen Sie nicht nur Heizkosten, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Schon längst hat deshalb auch die Politik verstanden, dass ungedämmte Fassaden ein Problem und nicht mehr zeitgemäß sind. Dennoch müssen wir immer noch tief in die Tasche greifen, wenn wir unsere Hausfassade nachträglich dämmen wollen. Doch es gibt zum Glück Unterstützung!

Damit sich die Investition in die neue Fassade auch finanziell lohnt, unterstützt der Staat diese Maßnahme mit attraktiven Förderprogrammen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen es 2025 für die Fassadendämmung gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen, welche Voraussetzungen gelten – und wie FIRA Sie auf dem Weg zur perfekt gedämmten Fassade begleitet.

 

Maler streicht Außenfassade.

 

Warum eine Fassadendämmung 2025 besonders attraktiv ist

Die Dämmung der Außenwände gehört zu den effizientesten Maßnahmen, um langfristig Energie in Ihrem Haus zu sparen. Eine gut gedämmte Fassade verbessert auch Ihren Wohnkomfort, schützt vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung – und erhöht langfristig den Wert Ihrer Immobilie. Gleichzeitig wird dadurch die CO₂-Bilanz Ihres Hauses ebenfalls deutlich verbessert. Um das zu honorieren, gibt es Unterstützung durch zahlreiche staatliche Förderprogramme – vor allem durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es konkret?

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) – Einzelmaßnahmen

Die wichtigste Förderung für Fassadendämmungen, die Förderung von Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wird von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt und umfasst Zuschüsse für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Die Förderhöhe schwankt dabei abhängig von den Maßnahmen:

  • Es gibt 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten bei Erreichen der technischen Mindestanforderungen.
  • Es gibt weitere 5 %, also insgesamt 20 %, Zuschuss, wenn zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
  • Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten liegt zwischen 300 und 30.000 € je Wohneinheit (bei Nutzung des iSFP-Bonus bis zu 36.000 €).

Die Maßnahme muss unbedingt von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Wichtig ist auch: Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

 

2. Steuerliche Förderung

Wenn Sie keine direkte Förderung beantragen möchten, können Sie stattdessen die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG nutzen. Sie gilt für selbst genutzte Wohngebäude und kann ohne Antragstellung über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

  • 20 % der Kosten (max. 40.000 € über 3 Jahre verteilt) können von der Einkommensteuer abgezogen werden.
  • Es ist kein vorheriger Antrag nötig.
  • Die steuerliche Förderung ist auch für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung möglich.

Auch hier gilt aber: Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen bescheinigt werden. Sie müssen das Gebäude zudem selbst nutzen – bei Vermietung ist diese Förderung nicht erhältlich. In der Regel ist der steuerliche Abzug geringer als der BAFA-Zuschuss, weshalb Sie zunächst immer prüfen sollten, ob letzterer als Option infrage kommt.

 

3. Förderkredite der KfW

Wenn Sie eine umfassende Sanierung Ihres Zuhauses zum Effizienzhaus planen, können Sie alternativ ein zinsgünstiges Darlehen über die KfW beantragen.

  • Hier sind bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit möglich.
  • Der Tilgungszuschuss schwankt je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard.
  • Die Finanzierung von Einzelmaßnahmen (z. B. Fassadendämmung) ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts möglich.

Die KfW-Kredite sind allerdings vorrangig für größere Projekte sinnvoll. Für eine alleinige Fassadendämmung ist die BAFA-Zuschussförderung in der Regel attraktiver.

 

Was wird konkret gefördert?

Für eine Förderung über eine der drei Optionen müssen die Dämmmaßnahmen an Ihrem Gebäude bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind klar festgelegt.

Erreichen eines Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ≤ 0,20 W/(m²K) nach der Dämmmaßnahme. Die Arbeiten müssen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen ausgeführt werden. Die verwendeten Dämmstoffe müssen der Norm DIN 4108 entsprechen.

 

 

Mit welchen weiteren Maßnahmen lässt sich eine Fassadendämmung sinnvoll kombinieren?

Eine Dämmung der Fassade lässt sich hervorragend mit weiteren förderfähigen Sanierungsschritten kombinieren – etwa mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke, dem Austausch von Fenstern oder Außentüren, einer Heizungsoptimierung oder einem Heizungstausch sowie dem Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, ist ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ein Muss. Er ermöglicht nicht nur eine gezielte langfristige Planung, sondern erhöht auch den Fördersatz bei der BAFA um 5 %.

 

Weitere Förderungen der Bundesländer und Kommunen

Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an, sodass sich eine Recherche auf lokaler Ebene auf jeden Fall lohnt. Diese können Zuschüsse, Beratungsangebote oder zinsgünstige Darlehen umfassen.

Einige Beispiele:

  • NRW: Das Programm „progres.nrw“ bietet ergänzende Zuschüsse für energetische Maßnahmen, z. B. Solar- und Lüftungsanlagen (keine Dämmung)
  • Baden-Württemberg: Landeszuschüsse im Rahmen von „Klimaschutz-Plus“.
  • Berlin: Sonderzuschüsse zur Nutzung von Recyclingdämmstoffen.

 

Darf man Fördermittel kombinieren?

In den meisten Fällen lassen sich mehrere Fördermittel nicht gleichzeitig beantragen. Beispielsweise ist die Kombination von BAFA-Zuschuss und steuerlicher Förderung nicht möglich. Auch KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss sind nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar. Hier gilt: Entweder oder! Deshalb ist es wichtig, vorher genau durchzurechnen, welche Fördermöglichkeit für Sie die beste ist.

Erlaubt ist hingegen die Kombination von Bundesförderung mit Landesprogrammen oder kommunalen Förderungen. Diese müssen jedoch miteinander abgestimmt sein und dürfen bestimmte Förderhöchstgrenzen nicht überschreiten.

 

So unterstützt FIRA Sie bei Ihrer Fassadendämmung

Wir sind seit über 20 Jahren auf hochwertige Fassadensanierung spezialisiert – mit über 2 Millionen Quadratmetern erfolgreich sanierter Fassadenfläche. Wenn Sie sich für eine Fassadendämmung interessieren, sind Sie genau richtig bei uns. Wir bieten Ihnen:

Umfassende Beratung: Sie erhalten eine individuelle Begutachtung vor Ort inklusive Einschätzung der Wirtschaftlichkeit.

Maßgeschneiderte Planung: Auf Wunsch wird Ihre Fassadendämmung exakt auf die Bedürfnisse Ihres Gebäudes abgestimmt – sowohl energetisch als auch optisch. Damit können verschiedene Dämmstoffe (organisch, mineralisch, Holz etc.) zum Einsatz kommen.

Zertifizierte Ausführung: FIRA setzt ausschließlich geprüfte und zugelassene Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) ein und garantiert eine fachgerechte Ausführung.

Komplettservice aus einer Hand: Von der Planung über die Antragstellung bis zur Endabnahme – FIRA begleitet Sie durch alle Schritte.

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